Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen das Unternehmen 1&1 stellte das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 28.03.12; Az: 9 U 1166/11) fest, dass einem Kunden nach Verlängerung eines Telefonvertrags und bei Vereinbarung neuer Bedingungen ein erneutes Widerrufsrecht zusteht.
Fast jeder von uns kennt den Fall, dass man seinen Telefonanbieter wechseln möchte und fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Die Unternehmen lassen sich aber nicht so leicht abwimmeln. Selbst nach einer schriftlichen Bestätigung der Kündigung rufen Mitarbeiter des Unternehmens an und fragen nach, ob man doch nicht Kunde bleiben möchte. Dabei möchten sie sich für die jahrelange Kundentreue bedanken und machen einem ein supertolles neues Angebot. So lassen sich nicht wenige umstimmen und verlängern den Vertrag mit dem alten Anbieter nochmal.
In dem konkreten vor Gericht anhängigen Streit ging es um den ähnlichen Fall einer Kundin, die ihren Vertrag bei 1&1 fristgerecht gekündigt hatte. Ein Mitarbeiter von 1&1 rief sie an und bot ihr einen neuen Vertrag mit einer Doppel-Flatrate zum neuen Preis an. Sie stimmte zunächst zu und verlängerte den Vertag um 24 Monate. Am selben Tag bereute sie dennoch ihren Entschluss und wollte den Vertrag beenden. Von 1&1 bekam sie die Antwort, dass ein Widerrufsrecht nur bei dem Abschluss eines neuen Vertrages bestehen würde und hier handele es sich bloß um eine Inhaltsänderung des bestehenden Vertragsverhältnisses.
Doch die Richter in Koblenz sahen das anders. Wenn der Kunde per Anruf bei dem Telefonunternehmen wesentliche Inhalte seines Vertrages ändert, kann er den Neuabschluss ohne Angabe von gründen innerhalb der üblichen 14-tägigen Frist widerrufen. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine wesentliche Inhaltsänderung des Vertrages handelt. Dies kann zum Beispiel ein veränderter Leistungsumfang sein.
So sind die Unternehmen auch verpflichtet, ihre Kunden über dieses bestehende Widerrufsrecht ausdrücklich zu belehren. Andererseits besteht eine verlängerte Widerrufsfrist.
So wurden erneut die Verbraucherrechte gestärkt und die Kunden von Telefonunternehmen werden in Zukunft besser vor solchen verbraucherfeindlichen Praktiken geschützt sein.





